Ratgeber – Pflege

 

Pflege wirft viele Fragen auf. Unser Ratgeber hilft Ihnen, Leistungen zu verstehen, Entscheidungen sicher zu treffen und Fehler zu vermeiden – verständlich erklärt, ohne Fachchinesisch.

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?

Pflegebedürftig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft Hilfe im Alltag benötigt. Entscheidend ist dabei nicht das Alter, sondern der Grad der Einschränkung der Selbstständigkeit.

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund von:

  • körperlichen Einschränkungen,

  • geistigen Beeinträchtigungen,

  • psychischen Erkrankungen
    oder einer Kombination daraus

für mindestens sechs Monate Unterstützung im Alltag braucht.

Dabei geht es nicht nur um klassische Pflege, sondern um alltägliche Dinge wie:

  • Aufstehen und Fortbewegen

  • Körperpflege

  • Essen und Trinken

  • Orientierung

  • Organisation des Tages

Ab wann gilt man als pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit beginnt nicht erst dann, wenn jemand vollständig auf Hilfe angewiesen ist.
Schon teilweise Einschränkungen im Alltag können ausreichen, z. B. bei:

  • Unsicherheit beim Gehen oder Aufstehen

  • Problemen bei der Körperpflege

  • Vergesslichkeit oder Orientierungsproblemen

  • Schwierigkeiten, den Alltag selbst zu strukturieren

Entscheidend ist nicht, ob etwas noch irgendwie funktioniert, sondern wie selbstständig es möglich ist.

Häufige Missverständnisse

Viele Betroffene gehen fälschlich davon aus, dass sie nicht pflegebedürftig seien, weil:

  • sie noch alleine wohnen

  • sie „sich irgendwie durchkämpfen“

  • Angehörige helfen und das als selbstverständlich gilt

Genau diese Denkweise führt häufig dazu, dass Pflegegrade zu niedrig ausfallen oder ganz abgelehnt werden.

Was sind Pflegegrade?

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade. Sie ersetzen die früheren Pflegestufen.

Die Pflegegrade beschreiben, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Wichtig zu verstehen:
Es geht nicht darum, welche Krankheit jemand hat, sondern wie sehr sie den Alltag beeinflusst.

Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 liegt vor, wenn die Selbstständigkeit spürbar eingeschränkt ist, aber im Alltag noch viele Tätigkeiten grundsätzlich alleine möglich sind – häufig jedoch langsamer, unsicherer oder nur mit erhöhtem Aufwand.

Typische Merkmale:

  • Mobilität: gelegentliche Unsicherheit (z. B. beim Treppensteigen, Aufstehen, längeren Wegen)

  • Selbstversorgung: meistens selbstständig, aber einzelne Tätigkeiten sind nur noch mühsam (z. B. Duschen dauert deutlich länger, Sturzangst)

  • Alltag: Strukturierung gelingt überwiegend, aber es gibt Antriebslosigkeit oder Überforderung bei komplexeren Aufgaben (z. B. Einkaufen, Termine)

  • Hilfebedarf: eher punktuell – häufig in Form von Erinnerung, Anleitung oder kleiner praktischer Unterstützung

Wichtig:
Pflegegrad 1 wird in der Praxis oft vergeben, wenn  der Gutachter die Einschränkungen noch nicht als erheblich einstuft.

Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 bedeutet, dass die Person im Alltag regelmäßig Unterstützung braucht. Bestimmte Tätigkeiten sind nicht mehr zuverlässig alleine möglich, oder sie sind mit erhöhtem Risiko verbunden.

Typische Merkmale:

  • Mobilität: häufig Hilfe oder Sicherung nötig (z. B. Transfers Bett/Stuhl, Treppen, Sturzgefahr)

  • Selbstversorgung: Körperpflege und Anziehen funktionieren nicht mehr vollständig alleine (z. B. Duschen nur mit Hilfe, weil Balance/Sturzgefahr)

  • Kognition/Kommunikation: leichte bis deutliche Einschränkungen möglich (z. B. Verwechslungen, Vergessen, Probleme beim Verstehen)

  • Therapie/Medikamente: regelmäßige Hilfe oder Kontrolle erforderlich (z. B. Medikamente richten, Einnahme überwachen)

  • Alltag/Haushalt: Einkaufen, Kochen, Haushalt oft nur noch mit Hilfe

Pflegegrad 2 steht für:
„Alleine geht vieles nicht mehr sicher oder nicht mehr zuverlässig.“

Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn die Person in mehreren Lebensbereichen deutlich eingeschränkt ist und täglich bzw. sehr regelmäßig umfangreiche Hilfe benötigt. Selbstständigkeit ist nur noch in Teilen gegeben.

Typische Merkmale:

  • Mobilität: ohne Unterstützung häufig nicht mehr möglich (z. B. nur kurze Wege, unsicheres Stehen/Gehen, Transfers mit Hilfe)

  • Selbstversorgung: wesentliche Bereiche gehen ohne Hilfe nicht (Waschen, Duschen, Anziehen, Toilettengänge häufig hilfsbedürftig)

  • Kognition/Verhalten: deutliche kognitive Einschränkungen oder regelmäßige Auffälligkeiten möglich (z. B. Verwirrtheit, Weglauftendenzen, Unruhe)

  • Therapie/Behandlung: kontinuierliche Unterstützung (z. B. Medikamentengabe nicht nur vorbereiten, sondern aktiv geben/überwachen)

  • Alltag: Tagesstruktur gelingt nicht mehr selbstständig; häufig ist Anleitung, Begleitung oder Beaufsichtigung erforderlich

Pflegegrad 3 steht für:
„Der Alltag ist ohne regelmäßige Hilfe nicht mehr zu bewältigen.“

Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 liegt vor, wenn die Person nahezu durchgehend in mehreren Bereichen hilfsbedürftig ist. Viele grundlegende Tätigkeiten sind ohne Hilfe nicht möglich.

Typische Merkmale:

  • Mobilität: oft stark eingeschränkt; Transfers und Positionswechsel meist nur mit Hilfe; teilweise Rollstuhl-/Bettlägerigkeit

  • Selbstversorgung: Körperpflege, Toilettengänge, Essen/Trinken häufig nur mit umfassender Unterstützung möglich

  • Kognition/Verhalten: häufig schwere Einschränkungen, hohe Aufsichtserfordernisse, Desorientierung

  • Therapie/Behandlung: umfangreiche Unterstützung bei medizinischen Anforderungen (z. B. Verbandwechsel, regelmäßige Kontrollen, strukturierte Medikamentengabe)

  • Alltag: ohne dauerhafte Hilfe nicht möglich; in vielen Fällen ist Beaufsichtigung notwendig

Pflegegrad 4 steht für:
„Ein selbstständiges Leben ist nur noch in sehr geringem Umfang möglich.“

Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er wird vergeben, wenn die Selbstständigkeit extrem stark eingeschränkt ist und zusätzlich besondere pflegerische Anforderungen vorliegen. Das betrifft oft schwerste körperliche Einschränkungen, komplexe medizinische Situationen oder sehr hohe Betreuungs- und Überwachungsbedarfe.

Typische Merkmale:

  • Mobilität: meist vollständig aufgehoben; häufig bettlägerig; Lagerung/Transfer immer mit Hilfe

  • Selbstversorgung: vollständig hilfsbedürftig in fast allen Grundbedürfnissen

  • Therapie/Medizin: hohe Komplexität (z. B. regelmäßige medizinische Maßnahmen, intensiver Überwachungsbedarf)

  • Verhalten/Kognition: schwere kognitive Einschränkungen mit erheblichem Betreuungsbedarf möglich

  • Gesamtbedarf: sehr hohe Intensität der Unterstützung, oft mit eng getakteten Hilfen und ständiger Präsenz

Pflegegrad 5 steht für:
„Vollständige Abhängigkeit von Hilfe mit zusätzlicher komplexer Versorgungslage.“

Typische Einschränkungen je Pflegegrad

Je höher der Pflegegrad, desto stärker sind Einschränkungen in Bereichen wie:

  • Mobilität

  • Selbstversorgung

  • geistige Orientierung

  • Alltagsgestaltung

Wichtig: Diagnosen allein führen nicht automatisch zu einem höheren Pflegegrad – entscheidend ist immer der tatsächliche Alltag.


Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? → Widerspruch prüfen

Das Pflegegutachten (MdK / Medicproof)

Wer begutachtet?

Die Pflegebegutachtung erfolgt durch:

  • den Medizinischen Dienst bei gesetzlich Versicherten

  • Medicproof bei privat Versicherten


Wie läuft die Begutachtung ab?

  • Terminvereinbarung (meist zu Hause)

  • Gespräch mit der pflegebedürftigen Person

  • Einschätzung anhand eines festen Bewertungsverfahrens

  • Erstellung des Pflegegutachtens

  • Pflegebescheid der Pflegekasse

Die Begutachtung dauert oft nur 60–90 Minuten – mit enormen Auswirkungen.


Worauf achten Gutachter wirklich?

Gutachter orientieren sich streng an den sechs Modulen der Pflegebegutachtung.
Nicht entscheidend sind:

  • subjektives Leid

  • einzelne „schlechte Tage“ ohne Kontext

Entscheidend ist, wie oft, wie regelmäßig und wie selbstständig Tätigkeiten ausgeführt werden können.

Unvorbereitete Begutachtungen führen häufig zu falschen Ergebnissen.

Die Begutachtung verstehen (Kernstück)

Die 6 Module der Pflegebegutachtung

Modul 1: Mobilität

Bewertet wird, wie selbstständig eine Person sich bewegen kann.

Beispiele:
Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Positionswechsel im Bett

Häufige Fehleinschätzung:
„Mit Mühe geht es noch“ wird als selbstständig gewertet.


Modul 2: Kognitive & kommunikative Fähigkeiten

Hier geht es um Orientierung, Verstehen und Kommunikation.

Beispiele:
Zeit- und Ortsorientierung, Verstehen von Anweisungen

Häufige Fehleinschätzung:
Probleme werden kompensiert und daher nicht benannt.


Modul 3: Verhaltensweisen & psychische Problemlagen

Erfasst werden auffällige Verhaltensweisen.

Beispiele:
Nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen

Häufige Fehleinschätzung:
„Das ist halt so geworden“ – wird nicht erwähnt.


Modul 4: Selbstversorgung

Einer der wichtigsten Bereiche.

Beispiele:
Waschen, Duschen, Anziehen, Essen

Häufige Fehleinschätzung:
Hilfe wird nicht genannt, weil sie „routine“ ist.


Modul 5: Umgang mit krankheits- & therapiebedingten Anforderungen

Beispiele:
Medikamente, Injektionen, Arzttermine, Verbände

Häufige Fehleinschätzung:
„Ich erinnere nur“ – zählt trotzdem als Hilfe.


Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens

Beispiele:
Tagesstruktur, soziale Kontakte, Beschäftigung

Häufige Fehleinschätzung:
Isolation wird als persönlicher Rückzug interpretiert.

Typische Fehler bei der Begutachtung
  • „An guten Tagen geht es noch“

  • Angehörige sprechen zu wenig

  • Scham oder Verharmlosung

  • Hilfe wird nicht erwähnt, weil sie selbstverständlich ist

Diese Fehler sind der häufigste Grund für zu niedrige Pflegegrade.

Leistungen der Pflegeversicherung

Welche Leistungen gibt es?

Pflegebedürftige haben u. a. Anspruch auf:

  • Pflegegeld

  • Pflegesachleistungen

  • Entlastungsbetrag (131 € monatlich)

  • Hilfsmittel

  • Wohnraumanpassungen

Viele dieser Leistungen bleiben ungenutzt, weil sie nicht bekannt sind.


Pflegegeld

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung, die Pflegebedürftige erhalten, wenn sie überwiegend zu Hause durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Personen versorgt werden.

Wichtiges Grundprinzip:
Das Pflegegeld soll die private Pflege anerkennen und unterstützen, nicht ersetzen.

Voraussetzungen

  • Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor

  • Die Pflege erfolgt nicht ausschließlich durch einen professionellen Pflegedienst

  • Die Pflegekasse muss über die häusliche Versorgung informiert sein

Höhe des Pflegegeldes

  • Pflegegrad 2: 332 €

  • Pflegegrad 3: 573 €

  • Pflegegrad 4: 765 €

  • Pflegegrad 5: 947 €

Wofür kann Pflegegeld genutzt werden?

  • Als finanzielle Anerkennung für pflegende Angehörige

  • Zur flexiblen Organisation des Alltags (z. B. kleine Hilfen, Fahrten, Entlastung)

  • Frei verwendbar – keine Belege erforderlich

Wichtig zu wissen

  • Pflegegeld ist keine Bezahlung, sondern eine Unterstützung

  • Regelmäßige Beratungsbesuche sind verpflichtend (je nach Pflegegrad), sonst kann das Pflegegeld gekürzt werden


Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind Leistungen, die nicht ausgezahlt, sondern direkt mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet werden.

Was zählt zu Pflegesachleistungen?

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)

  • Hilfe beim An- und Auskleiden

  • Unterstützung bei der Mobilität

  • Teilweise Hilfe bei Ernährung

Höhe der Pflegesachleistungen (monatlich)

  • Pflegegrad 2: bis 761 €

  • Pflegegrad 3: bis 1.432 €

  • Pflegegrad 4: bis 1.778 €

  • Pflegegrad 5: bis 2.200 €

Besonderheit: Kombinationsleistung

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden.
Beispiel:

  • Ein Teil der Pflege erfolgt durch Angehörige

  • Ein Teil durch einen Pflegedienst
    → Pflegegeld wird anteilig ausgezahlt

Typischer Fehler

Viele Familien nutzen Pflegesachleistungen nicht vollständig, weil:

  • sie den Umfang unterschätzen

  • sie glauben, „das steht uns nicht zu“

  • sie die Abrechnung als kompliziert empfinden


Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)

Was zählt zur Unterstützung im Alltag?

  • Begleitung

  • Haushaltshilfe

  • Entlastung von Angehörigen

  • Alltagsstrukturierung

Wer darf diese Leistungen erbringen?

Nur anerkannte Anbieter dürfen über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Für wen sind sie gedacht?

Für Pflegebedürftige und Angehörige – insbesondere zur Entlastung.

Viele Familien nutzen diese Leistungen, ohne sie selbst organisieren zu müssen.


Hilfsmittel

Hilfsmittel sollen den Alltag erleichtern, die Selbstständigkeit fördern und Pflege ermöglichen oder absichern.

Arten von Hilfsmitteln

1. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel

  • Bettschutzeinlagen
    → Bis zu 42 € monatlich, meist per Kostenübernahme

2. Technische Hilfsmittel

  • Pflegebett

  • Rollator

  • Duschstuhl

  • Hausnotruf

Diese werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt.

Ziel der Hilfsmittel

  • Reduzierung körperlicher Belastung

  • Erhöhung der Sicherheit

  • Erhalt von Selbstständigkeit

Tipp

Hilfsmittel werden häufig erst spät beantragt, obwohl sie den Alltag frühzeitig deutlich erleichtern könnten.


Wohnraumanpassungen

Wohnraumanpassungen helfen, das Wohnumfeld an die Pflegesituation anzupassen, damit Pflege zu Hause überhaupt möglich bleibt.

Typische Maßnahmen

  • Badumbau (z. B. bodengleiche Dusche)

  • Türverbreiterungen

  • Rampen oder Treppenhilfen

  • Haltegriffe und rutschfeste Böden

Kostenübernahme

  • Bis zu 4.180 € pro Maßnahme

  • Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt sogar mehrfach möglich

Wichtig zu beachten

  • Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden

  • Auch kleine Anpassungen können förderfähig sein

Häufiges Missverständnis

Wohnraumanpassungen sind keine Luxusmaßnahmen, sondern ein anerkanntes Mittel, um Pflegebedürftigkeit zu bewältigen und Stürze zu vermeiden.

Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig?

Wann ist ein Widerspruch sinnvoll?

Ein Widerspruch kann sinnvoll sein, wenn:

  • Pflegegrad 1 trotz hoher Einschränkungen vergeben wurde

  • das Gutachten nicht zum Alltag passt

  • sich der Zustand verschlechtert hat


Fristen & Ablauf eines Widerspruchs

  • 1-Monats-Frist nach Bescheid

  • Begründeter Widerspruch erforderlich

  • Standard-Vorlagen scheitern oft, weil sie zu allgemein sind

Unsere Leistungen

Begleitung im Alltag

Der Alltag kann manchmal herausfordernd sein – sei es beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, im Haushalt oder einfach bei einem Spaziergang. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie mit einer warmherzigen und zuverlässigen Begleitung.

Unsere Leistungen umfassen:
✔ Hilfe bei Erledigungen und Besorgungen
✔ Begleitung zu Terminen und Freizeitaktivitäten
✔ Unterstützung im Haushalt
✔ Gemeinsame Spaziergänge und soziale Kontakte

Wir sorgen dafür, dass Sie sich wohlfühlen und den Alltag entspannt genießen können. Verlassen Sie sich auf eine einfühlsame und kompetente Begleitung – genau so, wie Sie es brauchen!

Unterstützung im Haushalt

Ein gepflegtes Zuhause trägt zum Wohlbefinden bei, doch nicht immer fällt die Hausarbeit leicht. Wir stehen Ihnen zuverlässig zur Seite und übernehmen die Aufgaben um Ihnen den Alltag zu erleichtern.

Unsere Leistungen umfassen:
✔ Reinigung und Pflege der Wohnräume
✔ Wäsche waschen, bügeln und zusammenlegen
✔ Unterstützung beim Einkaufen und Kochen
✔ Ordnung und Organisation im Haushalt

Mit unserer einfühlsamen und professionellen Unterstützung genießen Sie ein sauberes und gemütliches Zuhause – ganz nach Ihren Wünschen. Lehnen Sie sich zurück, wir kümmern uns darum!

Betreuung

Manchmal ist es schön, Jemanden an der Seite zu haben – sei es für Gespräche, gemeinsame Aktivitäten oder Unterstützung im Alltag. Wir bieten liebevolle und einfühlsame Betreuung, die sich ganz nach Ihren Bedürfnissen richtet.

Unsere Leistungen umfassen:
✔ Gesellschaft leisten und gemeinsame Zeit verbringen
✔ Vorlesen, Spiele spielen oder kreative Beschäftigungen
✔ Begleitung bei Spaziergängen und Freizeitaktivitäten
✔ Unterstützung im Alltag für mehr Selbstständigkeit

Mit Herz und Verstand sorgen wir für eine angenehme und fürsorgliche Betreuung, damit Sie sich wohlfühlen und den Alltag in guter Gesellschaft genießen können.

Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne.

Immer für Sie da

Wir sind an unserem Standorten für Sie da, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung direkt vor Ort zu bieten. Unser Team arbeiten mit Herz und Engagement, um Ihnen eine zuverlässige Betreuung und Unterstützung im Alltag zu ermöglichen.

📍Am Großen Geeren 19, 27721 Ritterhude,  Telefon: 04292-5239900

📍 geplanter Standort in Landkreis Cuxhaven

📍 geplanter Standort in Landkreis Verden

Egal, wo Sie sich befinden – wir sind oder werden bald in Ihrer Nähe sein und freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr über unsere Dienstleistungen an Ihrem Standort zu erfahren!

Einfach & Transparent

Mit unserem praktischen Kostenrechner können Sie schnell und unkompliziert die voraussichtlichen Kosten ermitteln. Wählen Sie einfach die gewünschten Stundenanzahl aus, und erhalten Sie sofort eine transparente Kostenübersicht.

✔   Individuell & flexibel – Passen Sie die Berechnung nach Ihrem Bedarf an
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Probieren Sie es aus und planen Sie Ihre Unterstützung ganz nach Ihren Wünschen!

Gemeinsam stark

Um unseren Kunden die bestmögliche Unterstützung zu bieten, arbeiten wir mit vertrauenswürdigen und erfahrenen Kooperationspartnern zusammen. Durch diese wertvollen Partnerschaften können wir unser Angebot erweitern und Ihnen noch mehr Service und Qualität bieten.

Unsere Partner unterstützen uns unter anderem in folgenden Bereichen:
✔ Medizinische und pflegerische Versorgung
✔ Mobile Essenslieferungen und Hausnotrufsysteme
✔ Therapeutische und soziale Dienstleistungen

Dank dieser starken Zusammenarbeit stellen wir sicher, dass Sie umfassend versorgt sind – zuverlässig, professionell und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

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