Kostenrechner
Viele unserer Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden. Ein Kostenrechner für die genaue Berechnung folgt für jede Region einzeln.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von der Pflegekasse. Dieser kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie die Leistungen von Alltagsfeen, eingesetzt werden. Die genaue Höhe und die Anrechnung besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.
So läuft die Abrechnung
Von der ersten Frage bis zur Abrechnung begleiten wir Sie in drei Schritten.
1. Kostenlose Beratung
Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Situation und klären, welche Leistungen Ihnen weiterhelfen und welcher Anspruch bei Ihnen besteht.
2. Leistungen vereinbaren
Sie legen mit uns Umfang und feste Zeiten fest. Sie bekommen eine feste Ansprechperson, die Sie dauerhaft begleitet.
3. Abrechnung mit der Pflegekasse
Als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI rechnen wir die erbrachten Leistungen bei bestehendem Anspruch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Kostenrechner nach Region
Da sich Sätze und Fahrtkosten je Region unterscheiden, hat jedes Einsatzgebiet einen separat Kostenrechner.